Auch der Lokalfunk in Nordrhein-Westfalen spürt die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Denn dort sind die wichtigen Einnahmen durch den Verkauf von Werbung deutlich zurückgegangen. Mit dem „Solidarpakt Lokalfunk NRW“ ist es jetzt gelungen, die Verbreitungskosten für den Lokalfunk für etwa drei Monate bereitzustellen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel steuern im Wesentlichen die Landesregierung und die Landesanstalt für Medien NRW zu. Im Gegenzug verpflichten sich der Verband Lokaler Rundfunk (VLR) und der Verband der Betriebsgesellschaften, die redaktionellen Arbeitsplätze im Lokalfunk bis zum 30. September 2020 zu sichern. Andrea Stullich, medienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion und selbst 18 Jahre Chefredakteurin im NRW-Lokalfunk, ist von dieser Lösung überzeugt:
„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, in Ergänzung der Hilfen von Bund und Land einen wirklich tragfähigen Solidarpakt für den Lokalfunk zu schmieden, zu dem alle Akteure ihren Teil beitragen. Die, die Geld geben können, geben Geld – also die Landesregierung und die Landesanstalt für Medien – und die, die Arbeitsplätze sichern können, sichern Arbeitsplätze – also die Veranstaltergemeinschaften und die Betriebsgesellschaften.“
Im Kern geht es darum, dass teure Sende- und Leitungskosten anteilig für die Monate Mai bis Juli 2020 übernommen werden. Diese Unterstützung ist an die Zusage gekoppelt, dass es bis 30. September 2020 keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird. Darüber hinaus wird der Schutz der Arbeitsplätze im gesamten Jahr 2020 höchste Priorität für die Lokalsender haben. Außerdem soll Kurzarbeit vermieden werden und die Lokalsender sagen eine durchschnittliche Quote von mindestens 75 Prozent der Aufträge für freie Journalisten zu, um die lokale Berichterstattung zu gewährleisten. Zudem werden seitens der Infrastrukturanbieter Stundungen genehmigt, sollte es dennoch zu finanziellen Engpässen während der Dauer der Krise kommen.
„Das ist eine solidarische und wirksame Lösung, die das Lokalfunk-System stabilisiert und die Vielfalt unserer Medienlandschaft sichert“, sagt Stullich. Vor allem, weil es nicht einfach gewesen sei, im komplizierten System des Lokalfunks zwischen dem Gebot der Staatsferne sowie dem Wettbewerbs- und Beihilferecht eine rechtssichere Lösung zu finden. Bei der Sicherung der Medienvielfalt darf keine direkte oder indirekte staatliche Einflussnahme auf Redaktionen stattfinden oder ermöglicht werden. „Dieser Grundsatz der Staatsferne ist Leitlinie bei sämtlichen Maßnahmen und Initiativen der Landesregierung und der Koalition zur Stärkung unabhängiger journalistischer Arbeit und Vielfalt“, so die medienpolitische Sprecherin.
Darüber hinaus würden die ersten umsichtigen Schritte auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität, die die Landesregierung für den Einzelhandel möglich gemacht habe, auch dem Lokalfunk helfen, „denn die Geschäfte können wieder öffnen und schalten deshalb auch schon wieder Werbung“.
CDU und FDP bemühten sich außerdem beim Bund intensiv darum, die Lücke bei den Soforthilfen für Solo-Selbständige zu schließen. Denn unter anderem für freie Journalisten, aber auch für viele Künstler und andere kreativ Tätige stellt die Vorgabe des Bundes, dass die Soforthilfe nur der Sicherung der betrieblichen, nicht der persönlichen Existenz dienen soll, ein Problem dar. „NRW hat dem Bund ein Optionsmodell vorgeschlagen, damit die Betroffenen wählen können, ob sie zur Sicherung ihrer Lebenshaltungskosten das Soforthilfeprogramm oder die Grundsicherung nutzen wollen“, so Stullich. Eine Antwort stehe noch aus.
Weiterführende Infos: https://www.medienanstalt-nrw.de/