Die Medienlandschaft in NRW muss vielfältig, stark, unabhängig und frei bleiben. Staatliche Kontrolle oder gar Zensur verbietet der Grundsatz der Staatsferne. Deshalb darf dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch nicht per Gesetz die Gendersprache verboten werden. Wie es der WDR mit der Gendersprache hält, das gehört in den Rundfunkrat und nicht ins Parlament.
![Rede im Plenum: Gesetz zur Vermeidung von Gendersprache in den Angeboten des Westdeutschen Rundfunks](https://stullich.nrw/wp-content/uploads/2022/11/Bildschirmfoto-2022-11-04-um-12.18.50-1170x600.png)