Die Medienlandschaft in NRW muss vielfältig, stark, unabhängig und frei bleiben. Staatliche Kontrolle oder gar Zensur verbietet der Grundsatz der Staatsferne. Deshalb darf dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch nicht per Gesetz die Gendersprache verboten werden. Wie es der WDR mit der Gendersprache hält, das gehört in den Rundfunkrat und nicht ins Parlament.