Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutzverordnung in Kraft. Sie soll EU-weit einheitlich persönliche Daten besser schützen. Der strengere Datenschutz darf aber die Pressefreiheit nicht einschränken. Darauf habe ich als medienpolitisches Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion vor einem Monat im Plenum hingewiesen. Beim Datenschutz gelten für Journalisten und Redaktionen weitreichende Ausnahmen – und dieses sogenannte „Medienprivileg“ bleibt auch in Zukunft geschützt. Das hat der Landtag beschlossen, und das ist gut so!
![Rede im Landtag zum „Medienprivileg“](https://stullich.nrw/wp-content/uploads/2018/05/Screenshot-2018-05-24-21.37.46.png)