Klarstellung im Schulgesetz räumt mit Gemeindebegriff auf

„Für die beiden Sekundarschulen in Rheine bedeutet das Gesetz eine gesicherte Planungsperspektive – und die ist enorm wichtig!“ Mit diesen Worten kommentiert die CDU-Landtagsabgeordnete Andrea Stullich aus Mesum den Entwurf zum 16. Schulrechtsänderungsgesetz (16. SchRÄG), der am Dienstag (18.1.2022) im Düsseldorfer Landtag in einer Anhörung beraten wurde. Unter anderem geht es im Entwurf um die Zügigkeit von Sekundarschulen.

Dazu hatte die Koalition aus CDU und FDP bereits kurz nach Regierungsübernahme 2017 den Antrag gestellt, dass Sekundarschulen auch bei sinkenden Anmeldezahlen zweizügig in einen Jahrgang starten können und nicht mehr Anmeldungen für drei Züge nachweisen müssen. „Für mich persönlich war vom ersten Tag im Landtag an wichtig, mein Wahlkampf-Versprechen für die Zweizügigkeit von Sekundarschulen umzusetzen. Und das ist auch gelungen“, sagt Stullich. Denn diese Zweizügigkeit für die Nelson-Mandela-Sekundarschule im Schotthock und die Alexander von Humboldt Sekundarschule in Mesum gilt tatsächlich seit dem Schuljahr 2018/19.

Allerdings fehlte dafür bislang eine eindeutige Formulierung im Gesetz. Dort ist bisher festgelegt: „Eine Sekundarschule kann mit zwei Klassen pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn nur dann das Angebot einer Schule der Sekundarstufe I in einer Gemeinde gesichert wird.“ Klingt eindeutig, aber wie so oft, liegt die Krux im Detail.

Problematisch ist hier das Wort „Gemeinde“, denn ein Stadtteil im Außenbereich einer Stadt, der zwar gemeindegleichen Charakter aufweist, aber tatsächlich ein Stadtteil ist – so wie Mesum –, wäre bei sinkenden Anmeldezahlen unter Umständen von der Zweizügigkeit ausgeschlossen. „Die Anmeldezahlen sind inzwischen ja so gut, dass der Paragraf gar nicht greifen muss, aber ich wollte das für die Zukunft eindeutig geregelt wissen“, so Stullich. Genau das sei mit der Formulierung im vorliegenden Gesetzentwurf rechtssicher gelungen.

Die neue Fassung (§ 82 Abs. 5 Satz 2) lautet: „Eine Sekundarschule kann mit zwei Klassen pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn nur dann das Angebot einer Schule der Sekundarstufe I in einer Gemeinde gesichert wird, den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Schule der Sekundarstufe I in der Gemeinde nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass die Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung eines siedlungstopografisch deutlich abgegrenzten Gemeindeteils von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe nicht von einer anderen weiterführenden Schule übernommen werden kann.“

Vor allem der letzte Teil sei ihr wichtig gewesen, so Stullich, die selbst Mitglied im Schulausschuss des Landtags ist. Diese rechtssichere Formulierung sei insbesondere für den Südraum von Rheine bedeutsam, weil dort die Sekundarschule die einzige weiterführende, wohnortnahe Schule ist. „Die Zweizügigkeit von Sekundarschulen und die Klarstellung im Gesetz gibt unseren beiden Schulen in Mesum und im Schotthock nun endgültig die Planungssicherheit für die kommenden Jahre, die sie für ihre erfolgreiche Arbeit brauchen.“

Dass die Klarstellung im Gesetz gelingen konnte, sei auch der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den handelnden Personen vor Ort in Rheine zu verdanken, in diesem Fall vor allem mit den CDU-Schulpolitikern im Stadtrat und Schuldezernent Raimund Gausmann. Er hatte Stullich auf die ursprünglich schwammige Formulierung aufmerksam gemacht, die daraufhin im NRW-Schulministerium auf Klarstellung drängte. Während der Anhörung im Landtag begrüßte u.a. der Verband Bildung und Erziehung, VBE, diese Lösung im Gesetzentwurf der Landesregierung. Dessen Vorsitzender Stefan Behlau sagte: „Dass die Zweizügigkeit von Sekundarschulen jetzt gesetzlich verbrieft wird, erfüllt eine langjährige Forderung des VBE.“ Stefan Gude, CDU-Stadtrat und Vorsitzender des Schulausschusses in Rheine, sagte: „Wir haben hier in Rheine ein breites Schulangebot mit vielen verschiedenen Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler. Durch diese Entscheidung wird auch der Schulstandort Rheine weiter gestärkt.“