Entlastung des Kreises Steinfurt um 2.448.932 Euro“

Im Zusammenhang mit der Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Integration von Flüchtlingen hält die Landesregierung Wort. Die CDU-Landtagsabgeordneten Christina Schulze Föcking und Andrea Stullich erklären dazu:

„Die NRW-Koalition unterstützt die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden mit weiteren 100 Mio. Euro aus Landesmitteln. Damit steigen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Zusätzlich leiten wir, die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel, aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von ca. 10 Mio. Euro an die Kommunen weiter. Damit hält die NRW-Koalition ihr Versprechen, alle weiteren Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten.

Für die Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt bedeutet das eine finanzielle Entlastung um insgesamt 2.448.932 Euro.

  Personenanzahl

Durschnitt

10/2017 bis 12/2017

gem. FlüAG

Personenanzahl nach AwoV zum Stichtag 1.1.2018 Auszahlungsbetrag

Euro

Gemeinde Altenberge   58 119      72.355
Stadt Emsdetten 112 322    175.027
Stadt Greven 205 397    246.059
Gemeinde Hopsten   40   62      50.000
Stadt Hörstel 136 139    115.173
Stadt Horstmar   38   62      50.000
Stadt Ibbenbüren 259 273    222.263
Gemeinde Ladbergen   49   46      50.000
Gemeinde Laer   46   38      50.000
Stadt Lengerich 114 103      91.177
Gemeinde Lienen   50   76      51.940
Gemeinde Lotte 100 126      93.800
Gemeinde Metelen   36   69      50.000
Gemeinde Mettingen 138 103    102.116
Gemeinde Neuenkirchen   83 104      77.629
Gemeinde Nordwalde   46 152      79.454
Stadt Ochtrup 155 175    137.370
Gemeinde Recke   98 100      82.671
Stadt Rheine 182 382    229.755
Gemeinde Saerbeck   42   86      52.070
Stadt Steinfurt 175 293    192.256
Stadt Tecklenburg   63   53      50.000
Gemeinde Westerkappeln 101 84      77.817
Gemeinde Wettringen   36   68      50.000
Gesamt   2.448.932

 

Eine gerechte Verteilung der Gelder muss die finanzielle Belastung der einzelnen Kommune durch die Flüchtlinge vor Ort berücksichtigen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich daher zu 40 % nach der Anzahl der geflüchteten Personen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 sowie zu 60 % nach der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AwoV, Stichtag 1. Januar 2018).