Kreis Steinfurt/Düsseldorf. – Was darf ein Verein mit den personenbezogenen Daten der Mitglieder machen und was nicht? Diese Frage werden sich so manche Vereinsvorstände im Kreis Steinfurt in den letzten Wochen gestellt haben. Grund ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die heute in der Europäischen Union in Kraft tritt.

Die EU-DSGVO gilt überall dort, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, im Großkonzern genauso wie im Reitverein. Im Großkonzern jedoch kümmern sich hauseigene Juristen um die korrekte Umsetzung, wohingegen in Vereinen das Führungspersonal aktiv werden muss. Die CDU-Landtagsabgeordneten Christina Schulze Föcking und Andrea Stullich aus dem Kreis Steinfurt haben diesbezüglich in mehreren Gesprächen eine spürbare Unsicherheit erlebt. Stullich: „Vereine werden meist von Ehrenamtlichen geführt. Das sind in der Regel keine Datenschutz-Experten. Diese engagierten Mitglieder haben natürlich Bedenken, etwas falsch zu machen, das unter Umständen viel Geld kostet.“ Verständlich, bei Nicht-Beachtung der Verordnung drohen teils empfindliche Strafen. Dazu ergänzt Christina Schulze Föcking: „Die NRW-Koalition hat dieses Problem erkannt und schon vor Wochen Hilfe im Internet bereitgestellt. Denn wer sich im Verein engagiert, soll keine Angst haben müssen, die EU-DSGVO nicht korrekt umzusetzen.“

Neben Antworten auf die häufigsten Fragen gibt die NRW-Koalition online auch konkrete Handlungsempfehlungen. So zum Beispiel, erst einmal eine Bestandsaufnahme der Daten zu machen: Welche Mitgliederdaten, Ergebnislisten oder auch Mailinglisten liegen im Verein schon vor? Im nächsten Schritt muss dann jede Information daraufhin geprüft werden, ob der Verein mit dieser überhaupt umgehen darf. In vielen Fällen zahlt es sich nun aus, wenn Vereine schon in der Vergangenheit auf den Datenschutz geachtet haben.
Informationen, Tipps und Checklisten unter www.engagiert-in-nrw.de.

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