Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute das 18. Rundfunkänderungsgesetz beschlossen. Dazu die medienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Andrea Stullich:

„Wir realisieren schon heute die Hörfunkstrategie ,Radio in NRW 2022‘, die wir im Koalitionsvertrag angekündigt haben. Sie ist ein wichtiger Beitrag dafür, das duale Hörfunksystem in NRW insgesamt zu stärken und Qualitätsjournalismus zukunftsfähig zu machen. Wir als NRW-Koalition wollen, dass die Menschen so umfassend wie möglich mit einem vielfältigen, qualitätsvollen und unabhängigen Radioangebot versorgt werden. Wir wollen sicherstellen, dass Lokalsender redaktionell und wirtschaftlich unabhängig bleiben, damit sie im Wettbewerb und im digitalen Zeitalter bestehen können. Wir lassen natürlich auch die privaten Sender, denen momentan die Werbeeinnahmen wegbrechen, und die Journalisten, angestellte wie freie, nicht im Stich. Wir nehmen ihre Sorgen sehr ernst. Selbstverständlich können Kredite, Bürgschaften und steuerliche Hilfen auch bei den Betriebsgesellschaften greifen. Die Landesmedienanstalt hat bereits eine TaskForce eingerichtet. Sie gewährleistet eine kontinuierliche Bewertung der Lage. Und natürlich sind wir auf allen Ebenen in ständigem Gespräch mit dem Lokalfunk.

Wir werden mit unserer Hörfunkstrategie 2022 Radio in NRW über die Krise hinaus unterstützen. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass die Vergabekriterien für UKW-Frequenzen geschärft werden. Denn eine zweite landesweite UKW-Kette soll zusammen mit dem Lokalfunk ein weiterer wichtiger Pfeiler für die Medienvielfalt in Nordrhein-Westfalen werden. In der Anhörung hat der Lokalfunk außerdem deutlich gemacht, warum es aus programmlicher Sicht sinnvoll sein kann, die wöchentlichen lokalen Sendestunden flexibler als bisher auf sieben Tage verteilen zu können. In unserem Änderungsantrag nehmen wir diesen Vorschlag auf, ohne die Gesamtzahl der lokalen Sendestunden pro Woche einzuschränken.

Wir haben für die Hörfunkstrategie auch die Werbezeiten beim WDR unter die Lupe genommen. Ein Gutachten hat festgestellt, dass der WDR-Hörfunk bei der Werbezeiten-Vermarktung gegenüber anderen ARD-Anstalten nicht benachteiligt werden darf. Deshalb nehmen wir im WDR-Gesetz keine weitere Reduzierung der Werbezeiten vor. Wie wichtig ein starker Lokalfunk und ein starker öffentlich-rechtlicher WDR-Hörfunk sind, merken wir gerade jetzt in der Corona-Krise, denn beide sorgen für lebensnotwendige Informationen, Orientierung und Zusammenhalt.“