„Einigkeit und Recht und Freiheit – das sind wahrhaftig drei gute Gründe, heute zu feiern!“ Das hat unser Fraktionsvorsitzender im Landtag, Bodo Löttgen, heute in Ibbenbüren bekräftigt. Auf der Feierstunde zum „Tag der Deutschen Einheit“ der CDU Ibbenbüren hat er einen wesentlichen Unterschied zwischen unserem Grundgesetz (seit 70 Jahren gültig) und der Weimarer Verfassung (vor 100 Jahren beschlossen) herausgestellt: „In unserem Grundgesetz ist die Maßgabe, dass sich die Gesetze an den Grundrechten ausrichten und eben nicht – wie in Weimar – umgekehrt.“ – Eine starke Rede an einem ganz besonderen Feiertag!