Trotz des Soforthilfe-Programms von Bund und Ländern und der zusätzlichen Überbrückungshilfe aus NRW sind viele Solo-Selbständige in Existenznöten, unter anderem Selbständige in Veranstaltungs-, Reise- und Messewirtschaft, Künstler und freie Journalisten. Denn die Soforthilfe darf bislang nur für Betriebskosten ausgegeben werden und nicht auch für den privaten Lebensunterhalt. NRW hat deshalb die Hilfen des Bundes mit der „ÜberbrückungshilfePLUS“ und einem eigenen Unternehmerlohn von 1.000 Euro für drei Monate aus Landesmitteln ergänzt. Das ist gut und wichtig! Trotzdem ist der Bund in der Pflicht, die Hilfen für Solo-Selbständige neu zu denken. Deshalb haben CDU- und FDP-Fraktion heute im Landtag gemeinsam den Antrag „Unternehmerlohn jetzt!“ gestellt. Unser Sprecher für Wirtschaft, Henning Rehbaum, hat dazu deutlich gemacht: „Der Unternehmerlohn ist nicht nur wirtschaftliche Hilfe, sondern gesellschaftliche Wertschätzung für Solo-Selbständige. Wir wollen erreichen, dass im Bund die unbürokratische Auszahlung eines Unternehmerlohns für Solo-Selbständige beschlossen wird – ein fiktives Gehalt in Höhe von 1.200€, ohne Auflagen und zur freien Verfügung.“ Dafür soll sich die Landesregierung beim Bund einsetzen, darum geht es in unserem Antrag, den der Landtag heute mit breiter Mehrheit beschlossen hat.
Alle Infos hier:
▶️ https://landtag.nrw.de/…/dokum…/Dokument/MMD17-11660.pdf