Heute hat das Landeskabinett den Entwurf des 17. Rundfunkänderungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt die medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Andrea Stullich:

„Nordrhein-Westfalen ist ein Medienstandort der Spitzenklasse und hat in diesem Bereich große Strahlkraft über die Landesgrenzen hinaus. Es ist daher absolut richtig, dass die Landesregierung mit dem 17. Rundfunkänderungsgesetz wichtige Weichen für das Medien-Digital-Land NRW stellt und so auch in Zukunft sicherstellt, dass Nordrhein-Westfalen als Medienstandort attraktiv bleibt.

Beim Rundfunkänderungsgesetz geht es zunächst um die Zustimmung des Landtages zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser regelt unter anderem, dass künftig Beiträge in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten länger als die bisherigen sieben Tage abgerufen werden können. Gleichzeitig wird das Verbot presseähnlicher Telemedienangebote richtigerweise präzisiert.

Mit einer Änderung im Landesmediengesetz wollen wir die Digitalisierung im Lokalfunk voranbringen. So soll die Landesmedienanstalt bei der Vergabe von DAB+-Lizenzen zwei Gesichtspunkte besonders berücksichtigen, sofern sie bei der Zuweisung eine Auswahl treffen muss: eine flächendeckende, landesweite Verbreitung und journalistisch-redaktionelle (nämliche lokale, regionale oder landesweite) Inhalte.

Der Entwurf zum 17. Rundfunkänderungsgesetz enthält außerdem dringend notwendige Änderungen bei den Besetzungsregeln für den WDR-Verwaltungsrat. Damit erreichen wir die im Koalitionsvertrag versprochene Entbürokratisierung und gewährleisten die hohe fachliche Expertise dieses Gremiums.“